Islamischer Religionsunterricht NRW

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Was müssen Sie tun, um den Islamischen Religionsunterricht (IRU) an die Schule Ihres Kindes zu bringen?

Sie müssen mindestens von 12 Eltern (muslimisch), deren Kinder an der jeweiligen Schule sind, Unterschriften sammeln. Mit einem Antrag (siehe unten) zusammen geben Sie jeweils ein Exemplar bei Ihrer Schulleitung ab und das andere Exemplar bekommt die zuständige Bezirksregierung.

Antrag auf Einrichtung des islamischen Religionsunterrichts (MS Word)
Antrag auf Einrichtung des islamischen Religionsunterrichts (PDF)

Informationsblatt zum Islamischen Religionsunterricht (Seite 1)
Informationsblatt zum Islamischen Religionsunterricht (Seite 2)

Die rechtlichen Bedingungen

Warum musste zur Einführung von islamischem Religionsunterricht ein neues Gesetz beschlossen werden?
Verfassungsrechtlich ist es nicht zulässig, Religionsunterricht ohne die Mitwirkung der betreffenden Religionsgemeinschaft einzuführen. Da sich bisher keine islamische Religionsgemeinschaft im verfassungs-rechtlichen Sinne gebildet hat, hat der Landtag NRW eine gesetzliche Ermächtigungsnorm geschaffen, die es dem MSW übergangsweise erlaubt, den islamischen Religionsunterricht einzuführen.

Ist der islamische Religionsunterricht ein ordentliches Lehrfach wie der katholische oder der evangelische Religionsunterricht?
Ja. Nach Artikel 7 Absatz 3 des Grundgesetzes und nach Artikel 14 der Landesverfassung NRW ist der Religionsunterricht – und damit auch der islamische Religionsunterricht – an allen Schulen mit Ausnahme der bekenntnisfreien Schulen ordentliches Lehrfach.

Warum handelt es sich bei dem Gesetz um eine Übergangsvorschrift?
Bei dem Beiratsmodell nach § 132 a SchulG handelt es sich um ein Mittel zur Organisation des Selbstverwaltungsrechts, das für eine Übergangszeit zur Verfügung stehen soll, bis sich hinreichend repräsentative Religionsgemeinschaften des Islams gebildet haben.

Bis wann ist das Gesetz befristet?
Das Gesetz tritt am 31. Juli 2019 außer Kraft. Die Landesregierung ist gehalten, dem Landtag einen Bericht über die Auswirkungen des Gesetzes bis zum 31. Juli 2018 vorzulegen. Die Befristung des Gesetzes unterstreicht dessen Übergangscharakter.

Ist auch der Beirat befristet?
Es wird angestrebt, dass spätestens ab dem 01. August 2019 eine Lösung gefunden ist, die das Beiratsmodell ablöst und eine feste Vertretung der Muslime etabliert, analog zu Christentum und Judentum.

Wer vertritt die Anliegen und Interessen der Muslime bei der Einführung und Durchführung des islamischen Religionsunterrichts?
Ein achtköpfiger Beirat: Vier Mitglieder entsenden die islamischen Organisationen in Nordrhein-Westfalen, vier weitere Mitglieder werden vom Ministerium im Einvernehmen mit den islamischen Organisationen bestimmt. Es sind Expertinnen und Experten für die Bereiche islamische Theologie und Religionsdidaktik.

Warum gibt es einen Beirat?
Die Deutsche Islam Konferenz hat eine solche Übergangslösung in ihrer Sitzung am 13. März 2008 vorgeschlagen.

Wie kann der islamische Religionsunterricht erteilt werden, obwohl es bisher auf Seiten der Muslime keine Religionsgemeinschaft gibt?
Laut Gesetz haben nur Kirchen und Religionsgemeinschaften unter bestimmten Voraussetzungen einen Anspruch auf Erteilung von Religionsunterricht. Das Grundgesetz lässt gleichwohl zu, dass der Staat freiwillig auch anderen Organisationen einen solchen Religionsunterricht anbietet, sofern diese die religiösen Interessen ihrer Mitglieder vertreten und dafür ein dringendes staatliches Bedürfnis besteht.

Wird mit diesem Modell ein Staatsislam in NRW etabliert?
Nein. Die Verfahrensweisen im Beirat orientieren sich an den Verfahren zur Beteiligung der christlichen Kirchen beim evangelischen oder katholischen Religionsunterricht. Die Zusammenarbeit des Ministeriums mit den islamischen Organisationen bezieht sich wie beim christlichen Religionsunterricht insbesondere auf die Erstellung der staatlichen Unterrichtsvorgaben, die Zulassung von Lernmitteln und die Bevollmächtigung der Lehrkräfte. Das führt ebenso wenig zu einem Staatsislam wie zu einem Staatsprotestantismus oder Staatskatholizismus.

Arbeitet das Land nur mit bestimmten islamischen Organisationen zusammen?
Nein. Dem Beirat gehören Vertreterinnen und Vertreter des organisierten Islam und des nichtorganisierten Islam an. Die Einbeziehung der nichtorganisierten Muslime soll die Repräsentanz des Beirats erhöhen und dazu beitragen, dass der Beirat für die bei den Muslimen in NRW vorherrschende Pluralität offen bleibt.

Sind die im KRM vertretenen Organisationen staatsunabhängig?
Ja. Im Koordinationsrat der Muslime haben sich die islamischen Verbände DITIB, VIKZ,Islamrat und Zentralrat der Muslime zusammengeschlossen. Der KRM wurde 2007 während der Deutschen Islam Konferenz gegründet und vertritt rund 80 Prozent der Moscheegemeinden in NRW. Die Türkisch-Islamische Union der Anstalt für Religion (DITIB) ist zwar als Dachverband eine Ausgründung der türkischen Religionsbehörde Diyanet. Die in der DITIB zusammengeschlossenen türkisch-islamischen Moscheevereine vor Ort agieren allerdings selbstständig und staatsunabhängig.

Welche Aufgaben hat der Beirat?
Der Beirat ist an der Erstellung der Unterrichtsvorgaben (Richtlinien, Rahmenvorgaben, Lehrpläne), an der Zulassung von Lernmitteln und an der Bevollmächtigung der Lehrerinnen und Lehrer für den islamischen Religionsunterricht beteiligt.

Haben die katholische oder evangelische Kirche mehr oder weniger bzw. andere Mitwirkungsmöglichkeiten als der Beirat?
Nein. Die Aufgaben und Verfahrensweisen im Beirat orientieren sich an den Verfahren zur Beteiligung der Kirchen beim katholischen und evangelischen Religionsunterricht.

Kann das Land über den Beirat Einfluss auf die Entscheidungen nehmen?
Nein. Die Beiratsmitglieder handeln unabhängig und können nicht vom Land beeinflusst oder gelenkt werden.

Wird der islamische Religionsunterricht nach einer bestimmten Glaubensrichtung (z.B. sunnitisch oder schiitisch) erteilt?
Nein. Der islamische Religionsunterricht wird übergreifend erteilt.

Wie verfahren andere Länder beim islamischen Religionsunterricht?
In vielen Ländern gibt es Bestrebungen, den islamischen Religionsunterricht einzuführen. Die Länder verfahren hierbei unterschiedlich, je nach regionalen Voraussetzungen werden verschiedene Umsetzungsmöglichkeiten geprüft bzw. erprobt.

Die Schulische Organisation

In welchem Umfang wird der islamische Religionsunterricht erteilt?
In der Primarstufe und der Sekundarstufe I sind wie in den anderen Religionslehren zwei Wochenstunden vorgesehen.

Erzieht der islamische Religionsunterricht zum Tragen des Kopftuchs?
Nein. Die Schülerinnen treffen darüber eine eigene reflektierte und begründete Entscheidung.

Hat das Land die Aufsicht über den Unterricht?
Ja. Nach dem Schulgesetz unterliegt der Religionsunterricht der staatlichen Schulaufsicht, die sich insbesondere auf die Ordnung und Durchführung des Unterrichts erstreckt.

Wer macht die Lehrpläne?
Nach dem Schulgesetz erlässt das Ministerium die Unterrichtsvorgaben für den Religionsunterricht. Die Lehrpläne für alle Religionslehren, die katholische, evangelische oder auch die islamische, werden vom Land entwickelt und in Kraft gesetzt.

Wann sind die Lehrpläne fertig?
Der Lehrplan für die Primarstufe wird voraussichtlich im Sommer 2013 in Kraft gesetzt, der Lehrplan für die Sekundarstufe I ein Jahr später.

Auf welcher Grundlage wird bis dahin unterrichtet?
Thematisch können sich die Lehrkräfte an dem Lehrplan für „Islamkunde“ orientieren. Die Inhalte werden allerdings unter theologischen und religionspädagogischen Gesichtspunkten erarbeitet. Das ist kein unübliches Verfahren. Die Lehrkräfte können übergangsweise auch ohne einen gültigen Lehrplan einen professionellen Unterricht sicherstellen. Im Rahmen der dienstlichen Unterweisung wurden die Lehrkräfte mit den Themen und deren theologischer Aufbereitung vertraut gemacht.

Welche Lernmittel werden eingesetzt, solange es noch keine genehmigten Schulbücher gibt?
Die Lehrkräfte werden, wie in anderen Fächern auch, eigenes Unterrichtsmaterial konzipieren und einsetzen. Keine Lehrkraft arbeitet ausschließlich mit einem Lehrbuch, sondern wird immer auch ergänzendes Material adressatengerecht einsetzen.

Bedürfen die Lehrbücher einer staatlichen Genehmigung?
Ja. Die Zulassung von Lernmitteln, also von Schulbüchern und anderen Medien, die von den Schülerinnen und Schülern über einen längeren Zeitraum genutzt werden, erfolgt durch das Ministerium im Einvernehmen mit dem Beirat.

Dürfen die Schulleitung oder Eltern an einzelnen Unterrichtsstunden teilnehmen?
Ja. Die Voraussetzungen regelt das Schulgesetz.

Ist der islamische Religionsunterricht lediglich ein Ersatz für den Schulversuch „Islamkunde in deutscher Sprache“?
Nein. Es handelt sich um zwei voneinander unabhängige Fächer. Der islamische Religionsunterricht ist ein eigenständiges Unterrichtsfach und als ordentliches Lehrfach neu eingeführt.

Kann eine Schule den islamischen Religionsunterricht erteilen und zugleich den Schulversuch „Islamkunde in deutscher Sprache“ weiterführen?
Wenn an einer Schule der islamische Religionsunterricht erteilt wird, läuft der Schulversuch „Islamkunde in deutscher Sprache“ an dieser Schule schrittweise aus.

Wird es an jeder Schule den islamischen Religionsunterricht geben?
Das hängt davon ab, ob der islamische Religionsunterricht ausreichend nachgefragt wird. Schulen, die weniger als zwölf interessierte Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens haben, müssen den islamischen Religionsunterricht nicht anbieten. Möglich sind jedoch auch schulübergreifende Angebote.

Welches Angebot gibt es für Schülerinnen und Schüler, die nicht am islamischen Religionsunterricht teilnehmen?
Schülerinnen und Schüler, die nicht am Religionsunterricht teilnehmen, nehmen am Fach Praktische Philosophie teil, soweit dieses Fach in der Ausbildungsordnung vorgesehen und an der Schule eingerichtet ist.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt sein, damit eine Schule den islamischen Religionsunterricht anbieten kann?
An der einzelnen Schule müssen mindestens zwölf Schülerinnen und Schüler dem Bekenntnis angehören und den Unterricht wünschen. Zudem muss eine Lehrkraft vorhanden sein, die den Unterricht erteilen kann.

Kann der islamische Religionsunterricht auch klassen- bzw. jahrgangsübergreifend erteilt werden?
Ja

Wer kann an dem islamischen Religionsunterricht teilnehmen?
Es nehmen die Schülerinnen und Schüler teil, deren Eltern bei der Schulanmeldung schriftlich erklärt haben, dass ihr Kind muslimisch ist und an dem islamischen Religionsunterricht teilnehmen soll.

Müssen die Schülerinnen und Schüler muslimischen Glaubens an dem Religionsunterricht teilnehmen?
Nein. Eine Schülerin oder ein Schüler, die oder der ursprünglich von den Eltern zum islamischen Religionsunterricht angemeldet worden ist, ist von der weiteren Teilnahme an dem islamischen Religionsunterricht auf Grund der Erklärung der Eltern oder – bei Religionsmündigkeit ab dem 14. Lebensjahr – auf Grund eigener Erklärung, die schriftlich zu übermitteln ist, befreit.

In welcher Sprache wird der islamische Religionsunterricht erteilt?
Die Unterrichtssprache ist Deutsch.

Was ist der Unterschied zwischen dem islamischen Religionsunterricht und dem Schulversuch „Islamkunde in deutscher Sprache“?
Der islamische Religionsunterricht ist bekenntnisorientiert und wird unter religionspädagogischen und theologischen Gesichtspunkten erteilt und beleuchtet die einzelnen Themen aus der Perspektive des Glaubens. Die „Islamkunde in deutscher Sprache“ ist kulturwissenschaftlich orientiert und nicht an ein Bekenntnis zum Islam gebunden.

Kann man das an einem Beispiel verdeutlichen?
Die fünf Säulen des Islam – Schahada (islamisches Glaubensbekenntnis), Salat (fünfmaliges Gebet), Zakat (Almosensteuer), Saum (Fasten im Ramadan) und Haddsch (Pilgerfahrt nach Mekka) – werden im islamischen Religionsunterricht als Glaubenswahrheiten reflektiert und die Schülerinnen und Schüler werden dazu ermutigt, eine begründete Glaubensentscheidung zu treffen. Im Islamkundeunterricht würde man die fünf Säulen des Islam unter kulturwissenschaftlichen Aspekten beleuchten und keine Glaubensentscheidung daraus ableiten.

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